Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens tutego / Christian Ullenboom
Stand 04/2014
1 Allgemeine Bestimmungen
Diese Geschäftsbedingungen des Unternehmens tutego / Christian Ullenboom, gelten für alle Leistungen im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Workshops, Kursen, Trainingseinheiten (im Folgenden ›Veranstaltungen‹) für Verbraucher, Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen (im Folgenden als ›Kunde‹ bezeichnet). Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2 Anmeldung/Vertragsschluss
Ein Seminarvertrag kommt erst durch unsere Bestätigung der Anmeldung zustande. Diese erfolgt binnen einer Woche nach Eingang der Anmeldung per E-Mail. Eine detaillierte Auftragsbestätigung zur Kontrolle des Auftragsgegenstands erhält der Kunde im Nachgang per E-Mail. Die Anmeldungen zu den Seminaren müssen schriftlich erfolgen (E-Mail oder postalisch). Da die Teilnehmerzahl für unsere offenen Seminare begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldung in der Reihenfolge des Eingangs.
Die Daten der Teilnehmer werden lediglich zu internen Zwecken elektronisch gespeichert, sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
3 Art und Umfang der Leistung
tutego bietet offene Seminare, sowie Einzel- und Firmentrainings nach Absprache und Bedarf wahlweise in den Räumlichkeiten des Kunden oder in den mit dem Kunden vereinbarten Räumen an.
3.1 Offene Seminare finden jeweils von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr mit höchstens 10 Teilnehmern statt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Unterrichtseinheiten werden durch drei angemessene Pausen unterbrochen. Bei offenen Seminaren sind Snacks und Getränke im Seminarpreis enthalten. Jedem Teilnehmer steht ein Arbeitsplatz mit der nach Art und Umfang des Seminars erforderlichen technischen Infrastruktur zu. Die Teilnehmer erhalten Seminarunterlagen in digitaler Form, die den Inhalt der Veranstaltung begleiten und das Nachlesen ermöglichen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sollten spezielle Unterlagen für die Durchführung der Seminare benötigt werden, die nicht in Form einer PDF zur Verfügung gestellt werden können, sind die Kosten hierfür nach Aufwand zzgl. zum Seminarpreis vom Kunden zu übernehmen.
3.2 Die Zeiten für Firmenseminare sowie Einzeltrainings werden einzelvertraglich festgelegt. Bei Seminaren im Hause des Kunden stellt dieser die notwendige und geeignete Infrastruktur, insbesondere Seminarräumlichkeiten und Seminarausstattung, installierte Software und Hardware, Zugriffsrechte zur Verfügung. tutego stellt auf Nachfrage eine Liste über die notwendigen Voraussetzungen dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung.
Für die Schulung erforderliche Unterlagen werden in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Sollten spezielle Unterlagen für die Durchführung der Seminare benötigt werden, die nicht in Form einer PDF zur Verfügung gestellt werden können, sind die Kosten hierfür nach Aufwand zzgl. zum Seminarpreis vom Kunden zu übernehmen.
3.3 Jeder Teilnehmer erhält für seine Seminarteilnahme ein auf ihn persönlich ausgestelltes Zertifikat mit einer Übersicht der Seminarinhalte.
3.4 Für die Reservierung der Reisen zum Veranstaltungsort und Buchung von Hotelzimmern ist der Kunde selbst verantwortlich. Bei unverschuldetem Ausfall oder Absage der Veranstaltung können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
4 Widerrufsrecht für Verbraucher
4.1 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail oder postalisch) widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn tutego mit der Ausführung der Dienstleistung durch ausdrückliche Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.
4.2 Der Widerruf ist aus technischen und organisatorischen Gründen entweder per E-Mail oder postalisch an tutego zu übersenden. Dabei muss der Kunde seinen Namen und den Namen der Veranstaltung angeben. Nach Eingang verpflichtet sich tutego, evtl. bereits geleistete Zahlungen des Kunden für die Veranstaltung zurückzuerstatten.
5 Stornierung, Absage
Ist der Kunde kein Verbraucher oder ist die Widerrufsfrist gemäß Ziffer 4.1 abgelaufen, gelten die folgenden Bestimmungen:
5.1 Stornierungen müssen schriftlich bei tutego erfolgen.
5.2 Anmeldungen zu offenen Seminaren können bis zu 14 Kalendertage vor Seminarbeginn kostenfrei schriftlich storniert werden. Im Falle einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt - jedoch spätestens 7 Tage vor Seminarbeginn eingeht - werden 50 % des Seminarpreises berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100 % des Seminarpreises berechnet. tutego ist jederzeit bereit, ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren.
5.3 Individual-Angebote und Firmenschulungen können auch nach der Bestätigung kostenfrei storniert werden. Allerdings werden alle bis dahin angefallenen Kosten für Reise- und Hotelbuchungen des Referenten nach Aufwand in Rechnung gestellt.
5.4 Der Kunde ist jederzeit berechtigt nachzuweisen, dass durch die Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
5.5 tutego ist berechtigt, Veranstaltungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Begründung abzusagen oder räumlich zu verlegen und/oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen.
5.6 tutego behält sich im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks) den Rücktritt vom Seminarvertrag vor.
5.7 Ein Rücktrittsrecht steht tutego auch bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche im Angebot angegeben war, sowie bei Ausfall des Referenten ohne Verschulden von tutego, insbesondere bei Erkrankung des Referenten. Als unverschuldeter Ausfall des Referenten gelten auch Umstände, die eine Anreise des Referenten zum Seminarort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde.
Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Seminargebühren zurückerstattet, wenn nicht einvernehmlich ein Ausweichtermin vereinbart wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, siehe auch Punkt 8 (Haftung).
6 Rechte an den Schulungsunterlagen
6.1 tutego räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen von Veranstaltungen überlassenen Schulungsunterlagen zu nutzen. Diese Rechte schließen auch Hilfsmittel, wie elektronische Präsentationsdateien und zur Schulung verwendete Muster ein. Eine Vervielfältigung der Schulungsunterlagen ist ausdrücklich untersagt. Programmcode dient der Demonstration und eine Haftbarkeit wird ausgeschlossen.
6.2 Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Einzelvertrag.
7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Die im Angebot unterbreiteten Preise sind Nettopreise, zuzüglich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer.
7.2 Die Rechnung ist sofort nach Eingang ohne Abzug (Skonto) fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
7.3 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert dem Konto von tutego gutgeschrieben wurde. Sofern Rechnungen überfällig sind werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung berechnet.
7.4 Eine nur zeitweise Teilnahme an Kursen oder Kurspaketen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.
8 Haftung
8.1 Bei Ausfall eines Seminars ohne Verschulden von tutego, insbesondere durch Krankheit des Dozenten besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars oder des Tests (siehe Ziffer 5 Rücktrittsrecht). tutego haftet insoweit nur für eine umgehende Information an den Besteller gemäß den von diesem mitgeteilten Kontaktdaten (bei mehreren z.B. E-Mail-Adressen und Anschrift, genügt ein Übermittlungsweg). tutego kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
8.2 Bei Internet-Seminaren oder Raumanmietung mit Internetzugang haftet tutego nicht für die ständige Funktionsfähigkeit, die durch den Provider zu gewährleisten ist, der wiederum tutego einen Haftungsausschluss hat. Bei erheblicher Einschränkung des Seminars durch solche Störungen kann tutego zur Nacherfüllung einen Nachholtermin anbieten. Stattdessen kann tutego eine angemessene Minderung anbieten (siehe auch 8.7). Darüber hinausgehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen in einem solchen Falle nicht.
8.3 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ein eventuell bereitgestellter Internetzugang nicht für Nutzungen außerhalb des Seminarrahmens verwendet werden darf. Insbesondere verpflichtet sich jeder Teilnehmer folgendes zu unterlassen:
- Ins-Netz-Stellen oder Abrufen von Dateien, die gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen,
- von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen Äußerungen oder Abbildungen.
- das Ausprobieren, das Ausforschen und die unberechtigte Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen (wie z. B. Benutzererkennungen, Passworte) und sonstiger Authentifizierungsmittel (wie z. B. Chipkarten, Magnetkarten) ist unzulässig.
- die Weitergabe und das Zurverfügungstellen von eigenen Benutzererkennungen und sonstigen Authentifizierungshilfsmitteln für eine Benutzung durch Dritte ist unzulässig. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in einem derartigen Fall aus den Protokolldaten die Identität des/der jeweiligen Mitarbeiters/in hervorgeht. Jegliche Aktivität – auch unzulässige – durch diesen Dritten wird also dem/der jeweiligen verantwortlichen Mitarbeiter/in zugeschrieben.
8.4 Kontrollbefugnis: Der Teilnehmer willigt ein, dass zum Zwecke der Missbrauchskontrolle im vorstehenden Sinne seine Identifizierungs- und Verbindungsdaten gespeichert, verarbeitet und ggf. auch an Strafverfolgungsorgane weitergegeben werden dürfen. Es wird vereinbart, dass darüber hinaus eine Weitergabe an Dritte insoweit zulässig ist, als dies zur Beseitigung oder Verminderung der Folgen einer unberechtigten Nutzung nötig ist.
8.5 Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf den von tutego zur Verfügung gestellten Rechner aufgespielt werden. Sollte tutego durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält sich tutego die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
8.6 Schadensersatzansprüche der Teilnehmer bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang. Die Haftung von tutego ist bei geringerer als grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, so wie bei der Verletzung einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Den Einwand des Mitverschuldens behält sich tutego vor.
Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden.
8.7 Weist die Durchführung der Veranstaltung wesentliche Mängel auf und hat tutego dies zu vertreten, so kann tutego die Veranstaltung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist wiederholen oder dem Kunden anbieten, die Veranstaltungsvergütung angemessen zu reduzieren. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich und mit Begründung zu erfolgen hat.
8.8 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.9 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9 Anwendbares Recht
9.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Diese Rechtswahl gilt auch für Verbraucherverträge, sofern Art. 29 EGBGB nicht entgegensteht.
9.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von tutego. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
10 Datenschutzerklärung
Siehe Datenschutzerklärung